Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe G

Definition - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB):

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung? (GoB)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung definieren Anforderungen an die Rechnungslegung. Ihre Ziele sind im Wesentlichen der Schutz der Gläubiger und Anteilseigner sowie die korrekte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

Die GoB sind nirgendwo explizit aufgelistet. Sie stammen aus unterschiedlichen Quellen, wobei man zwischen kodifizierten und nicht kodifizierten GoB unterscheidet. Kodifiziert bedeutet, dass diese Grundsätze gesetzlich geregelt sind, hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB), zum Teil auch in anderen Vorschriften. Nicht kodifizierte GoB wurden aus praktischen Gepflogenheiten, der Rechtsprechung sowie aus wissenschaftlichen Empfehlungen abgeleitet.

Kodifizierte GoB für die laufende Buchführung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die GoB zu systematisieren. Hier werden zunächst kodifizierte Grundsätze vorgestellt, die vorwiegend für die laufende Buchführung Bedeutung haben und im Wesentlichen in den §§ 238, 239 und 257 HGB geregelt sind:


  • Klarheit und Übersichtlichkeit 
    Die Buchführung muss für einen sachkundigen Außenstehenden verständlich sein.
  • Richtigkeit 
    Jeder Geschäftsvorfall ist mit dem richtigen Betrag auf den passenden Konten zu buchen.
  • Vollständigkeit 
    In der Buchführung müssen ausnahmslos alle buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst werden.
  • Rechtzeitige Buchung 
    Jede Buchung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall erfolgen.
  • Geordnete Buchung 
    Die Geschäftsvorfälle werden entsprechend ihrer zeitlichen Abfolge gebucht.
  • Keine Buchung ohne Beleg 
    Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein, der gemäß § 257 HGB 10 Jahre lang aufzubewahren ist.

Kodifizierte GoB für den Jahresabschluss

§ 243 HGB bestimmt, dass die GoB auch für den Jahresabschluss gelten. Das bedeutet, bei der Inventur, Bilanzierung und Erfolgsrechnung ist ebenfalls auf Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit zu achten. Weitere für den Jahresabschluss relevante Prinzipien definiert hauptsächlich § 252 HGB:


  • Bilanzidentität 
    Die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres entspricht der Schlussbilanz des Vorjahres.
  • Going-Concern-Prinzip 
    Beim Jahresabschluss geht man grundsätzlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
  • Einzelbewertung und Stichtagsprinzip 
    Zum Abschlussstichtag werden alle Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln bewertet. (Hierfür gibt es einige gesetzlich geregelte Vereinfachungsmöglichkeiten.) Wertsteigerungen und Wertminderungen dürfen nicht saldiert werden.
  • Abgrenzungsgrundsätze

  • Periodenabgrenzung 
    Unabhängig vom Zeitpunkt der zugehörigen Zahlung sind Aufwendungen und Erträge in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie entstanden sind.
  • Imparitätsprinzip 
    Risiken und Verluste, die vor dem Abschlussstichtag bestanden haben, aber erst zwischen dem Stichtag und der Abschlusserstellung bekannt werden, sind im Jahresabschluss mit zu berücksichtigen.
  • Realisationsprinzip 
    Gewinne sind nur dann im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert wurden.
  • Nicht kodifizierte GoB

    Diese GoB stehen nicht im Gesetz. Die Herleitung erfolgte entweder aus dem Zweck der Rechnungslegung (deduktiv), aus praktischen Gepflogenheiten (induktiv) oder aus unterschiedlichen Jahresabschlusszwecken (hermeneutisch). Das sind einige Beispiele dafür:


    • Methodenbestimmtheit 
      Die bisherige Bewertungsmethode soll beibehalten werden, auch wenn ein Bewertungswahlrecht besteht.
    • Willkürfreiheit 
      Falls bei Bewertungen geschätzt werden muss oder Wahlrechte bestehen, sind willkürliche Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden.
    • Wirtschaftlichkeit 
      Zwischen dem Aufwand für die Rechnungslegung und ihrem Informationswert soll ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleiben.

    Bedeutung für die tägliche Praxis

    Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind eines der langweiligsten und wichtigsten Begriffe, mit denen man im Rahmen seiner Selbständigkeit beschäftigen darf. GoB sind jedoch extrem wichtig für einen objektiven Einblick in das Geschäft.

    Und das gilt sowohl für externe Zwecke, wie z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder für die eigenen Ziele, um Einblick in den Erfolg seines Unternehmens zu erhalten. Eine Anwendung von klar strukturierter Buchhaltung ist der Kern eines jeden Unternehmenserfolgs. Ohne eine solide Buchführung ist jede Firma früher oder später vor große Probleme gestellt.

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