Der Rechnungsfuchs-Blog

Rechnung richtig erstellen.

von Darius Mann

Wie schreibe ich richtig eine Rechnung?

"Wie schreibe ich richtig eine Rechnung?" ist eine der ersten Fragen, die man sich stellt, wenn neu selbständig ist. Denn Selbständigkeit kriegt man kaum irgendwo richtig beigebracht. Selbst ein BWL-Studium gibt keine vollkommenen Einblicke in die Praxis als Selbständiger.

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie rechtssicher und richtig eine Rechnung als Einzelunternehmer ausstellen können. Desweiteren erfahren Sie worauf es dabei zu achten gilt und was man in der Praxis befolgen sollte.

Pflichtangaben bei einer Rechnung

Eine Rechnung ist ein formales Schriftstück über die Erbringung einer Leistung gegenüber Ihrem Kunden. Desweiteren legen Sie damit die Zahlungsweise und weitere Modalitäten fest. Diese Angaben sind auf einer Rechnung in Deutschland Pflicht:

1. Rechnungsaussteller ( Rechtsform, Anschrift, Steuernr., ggf. Geschäftsführer )
2. Rechnungsempfänger ( Rechtsform, Anschrift, ggf. Kontaktperson )
3. Rechnungsnummer ( forlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer )
4. Leistung
5. Umsatzsteuer ( Höhe und ggf. Kleinunternehmer-Regelung )
6. Preis ( Netto und Brutto, für Kleinunternehmer Brutto=Netto )
7. Rechnungsdatum ( Wann wird diese Rechnung gestellt? )
8. Leistungsdatum ( Wann wurde die Leistung erbracht? )
9. Zahlungsfrist ( In der Regel 14 Tage )
10. Zahlungsart ( In der Regel Banküberweisung )

Allgemeine Angaben bei einer Rechnung

Zu Ihren allgemeinen Angaben bei Ihren Ausgangsrechnungen gehört Ihre Rechtsform, inklusive der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens ( bspw. Geschäftsführer GmbH oder Inhaber Einzelunternehmen ). Desweiteren ist die Anschrift des Empfängers und des Ausstellers Pflicht.

Daneben müssen Sie bei einer GmbH, UG oder e.K. die Handesregisternummer und Ort des Handelsregisters mitangeben.Außerdem dürfen Sie Ihnen vom Finazamt zugeteilte Steuernummer nicht vergessen. Bei Geschäften innerhalb der EU müssen Sie die Ihnen zugeteilte Umsatzsteuer-ID angeben.

Variable Angaben bei einer Rechnung

Zu den variablen Pflichtangaben einer Rechnung gehört das Rechnungs- und das Leistungsdatum (oder Lieferdatum). Das Leistungsdatum ist das Datum der Leistungserbringung. Das Rechnungsdatum ist das Datum der Rechnungstellung. Ab diesem Datum beginnt die Zahlungsfrist, die Sie setzen.

Desweiteren ist eine fortlaufende, nachvollziehbare Rechnungsnummer ein Muss. Eine Form könnte sein: XXX-YY , 2022-01. Dabei ist die erste Zahl einfach das Jahr und die weitere Zahl, die Nummer der Rechnung aus diesem Jahr. Die Rechnungsnummer muss nachvollziehbar sein. Ähnlich den Kontoauszügen dürfen keine Lücken vorkommen.

Desweiteren müssen Sie klar beschrieben und nachvollziehbar ausgepreist Ihre Leistung angeben. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie den Umsatzsteuersatz anführen. Das sind 0%, 7% oder 19%. Daneben müssen Sie auf Ihren Preis die Umsatzsteuer aufrechnen. ( Der Rechnungsfuchs Generator macht dies automatisch für Sie ). Gegebenfalls müssen Sie den Gebrauch der Kleinunternehmerregelung anführen.

Zahlungsfrist und Zahlungsart Ihrer Rechnung

Und schließlich müssen Sie die Zahlungsart Ihrer Rechnung angeben. Wie soll Ihr Kunde die Rechnung begleichen? In der Regel geschieht dies durch Banküberweisung. Geben Sie hierfür einfach die IBAN und den Namen des Kontoinhabers an. Für Inland können Sie auf die BIC verzichten.

Als Letztes ist es wichtig die Zahlungsfrist anzugeben. Wie lange Ihr Kunde Zeit die Rechnung zu begleichen? Der Regelfall sind 14 Tage. Sollte Ihr Kunde nicht innerhalb des von Ihnen vorgegebenen Zeitraumes bezahlt haben, können Sie ihn mahnen.

Das war es auch schon. Das sind die Pflichtangaben einer Rechnung. Nutzen Sie am Besten den Rechnungsfuchs Rechnungsgenerator für eine professionelle und rechtssichere Rechnungsstellung.

Grundlage: Umsatzsteuergesetz - §14 Ausstellen von Rechnungen

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