Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:
Buchstabe G
Definition - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB):
Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker
Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung? (GoB)
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung definieren Anforderungen an die Rechnungslegung. Ihre Ziele sind im Wesentlichen der Schutz der Gläubiger und Anteilseigner sowie die korrekte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
Die GoB sind nirgendwo explizit aufgelistet. Sie stammen aus unterschiedlichen Quellen, wobei man zwischen kodifizierten und nicht kodifizierten GoB unterscheidet. Kodifiziert bedeutet, dass diese Grundsätze gesetzlich geregelt sind, hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB), zum Teil auch in anderen Vorschriften. Nicht kodifizierte GoB wurden aus praktischen Gepflogenheiten, der Rechtsprechung sowie aus wissenschaftlichen Empfehlungen abgeleitet.
Kodifizierte GoB für die laufende Buchführung
- Klarheit und Übersichtlichkeit
Die Buchführung muss für einen sachkundigen Außenstehenden verständlich sein. - Richtigkeit
Jeder Geschäftsvorfall ist mit dem richtigen Betrag auf den passenden Konten zu buchen. - Vollständigkeit
In der Buchführung müssen ausnahmslos alle buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst werden. - Rechtzeitige Buchung
Jede Buchung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall erfolgen. - Geordnete Buchung
Die Geschäftsvorfälle werden entsprechend ihrer zeitlichen Abfolge gebucht. - Keine Buchung ohne Beleg
Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein, der gemäß § 257 HGB 10 Jahre lang aufzubewahren ist.
Kodifizierte GoB für den Jahresabschluss
Die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres entspricht der Schlussbilanz des Vorjahres.
Beim Jahresabschluss geht man grundsätzlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
Zum Abschlussstichtag werden alle Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln bewertet. (Hierfür gibt es einige gesetzlich geregelte Vereinfachungsmöglichkeiten.) Wertsteigerungen und Wertminderungen dürfen nicht saldiert werden.
Abgrenzungsgrundsätze
Unabhängig vom Zeitpunkt der zugehörigen Zahlung sind Aufwendungen und Erträge in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie entstanden sind.
Risiken und Verluste, die vor dem Abschlussstichtag bestanden haben, aber erst zwischen dem Stichtag und der Abschlusserstellung bekannt werden, sind im Jahresabschluss mit zu berücksichtigen.
Gewinne sind nur dann im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert wurden.
Nicht kodifizierte GoB
Diese GoB stehen nicht im Gesetz. Die Herleitung erfolgte entweder aus dem Zweck der Rechnungslegung (deduktiv), aus praktischen Gepflogenheiten (induktiv) oder aus unterschiedlichen Jahresabschlusszwecken (hermeneutisch). Das sind einige Beispiele dafür:
- Methodenbestimmtheit
Die bisherige Bewertungsmethode soll beibehalten werden, auch wenn ein Bewertungswahlrecht besteht. - Willkürfreiheit
Falls bei Bewertungen geschätzt werden muss oder Wahlrechte bestehen, sind willkürliche Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. - Wirtschaftlichkeit
Zwischen dem Aufwand für die Rechnungslegung und ihrem Informationswert soll ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleiben.
Bedeutung für die tägliche Praxis
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind eines der langweiligsten und wichtigsten Begriffe, mit denen man im Rahmen seiner Selbständigkeit beschäftigen darf. GoB sind jedoch extrem wichtig für einen objektiven Einblick in das Geschäft.
Und das gilt sowohl für externe Zwecke, wie z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder für die eigenen Ziele, um Einblick in den Erfolg seines Unternehmens zu erhalten. Eine Anwendung von klar strukturierter Buchhaltung ist der Kern eines jeden Unternehmenserfolgs. Ohne eine solide Buchführung ist jede Firma früher oder später vor große Probleme gestellt.