Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe J

Definition - Jahresabschluss:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist der Jahresabschluss?

Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Das bedeutet, dass die Buchführung für dieses Geschäftsjahr abgeschlossen und das Ergebnis mit dem Jahresabschluss festgehalten wird. Er dient zur Besteuerung beim Finanzamt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die Rechtsgrundlage.

Dem Jahresabschluss sind zudem noch weitaus mehr Informationen zu entnehmen. Er gibt Auskunft über die Zusammensetzung des Betriebsvermögens, zur Ertragslage und den Schulden, über das Geschäftsergebnis sowie der gesamtwirtschaftlichen Lage und gibt Außenstehenden einen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens.

2. Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Kurz gesagt alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Das betrifft folgende Rechtsformen: 

- GbR, OHG, KG (Personengesellschaften)
- AG, GmbH, UG (Kapitalgesellschaften)
- AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG (Kapitalgesellschaften & Co.)
- eingetragene Genossenschaften 

Ob Einzelkaufleute verpflichtet sind, ist umsatzabhängig. Unter Umständen können diese befreit sein. Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind ebenfalls ausgenommen, da sie nur einen vereinfachten Abschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen müssen. 

Beispiel: Ehringer Bank eG, Jahresabschluss 2014, via Wikipedia.de, Creative Commons Licence

3. Wie wird der Jahresabschluss gemacht?

Da einen Jahresabschluss zu erstellen recht umfangreich ist, arbeiten meist mehrere Personen und Abteilungen innerhalb eines Unternehmens (zum Beispiel Buchhaltung, Controlling, Geschäftsführung) über mehrere Tage oder gar Wochen zusammen. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte kurz erläutert. 

Ablauf von einem Jahresabschluss:

a. Woraus besteht der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) und ggf., wenn gefordert einen Lagebericht. Kapitalgesellschaften haben außerdem noch einen Anhang einzureichen. 

b. Vorbereitung
Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, gilt es vorab einige Arbeiten zu erledigen. In der Regel beginnt man mit der Inventur. Hierbei wird das Inventar ermittelt. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände, aber auch die Schulden eines Unternehmens. Weiter geht es mit der Zusammenstellung aller Arbeitsunterlagen und sämtlichen Rechnungsdokumenten. Hierzu zählen Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Kredit- und Versicherungsverträge, Leasingverträge, Spendenquittungen usw. In der Buchhaltung müssen alle Belege lückenlos und fortlaufend vorliegen. Zum Schluss werden die Abschreibungen (Wertminderung der Anlagen im Anlagevermögen wie Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung) verbucht.  

c. Ablauf
Sind alle Aufgaben vorbereitet, kann der eigentliche Jahresabschluss beginnen. Der Ablauf kann in drei Schritte gegliedert werden. 

Kontenabschluss
Hierbei werden alle Unter- und Hauptkonten abgeschlossen sowie die Salden in die Bilanz übertragen.

Abschlussübersicht
Neben der Bilanz und der GuV fordert das Finanzamt oft auch einen Abschlussbericht, der eine übersichtliche Auflistung der Anfangs- und Endbestände nach Bestands- und Erfolgskonten gegliedert beinhaltet.  

Feststellung
Die Feststellung ist meist ein formaler Akt, der üblicherweise vom Geschäftsführer oder dem Aufsichtsrat vollzogen wird. 

d. Offenlegungspflicht
Einige Rechtsformen sind dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss, die Bilanz und die GuV im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und somit für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Jahresabschlüsse von anderen Unternehmen finden Sie im Bundesanzeiger:
https://www.bundesanzeiger.de

4. Bedeutung für die tägliche Praxis 

Ist der Jahresabschluss fehlerhaft oder unvollständig, gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß und verstößt damit gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Bei der Bilanzierung können Buchhaltungsprogramme den Jahresabschluss erleichtern. Aber auch Steuerberater und Bilanzbuchhalter können dabei eine große Hilfe sein. 

Erfahrungsgemäß können wir sagen, dass bei Unternehmen von einer relevanten Betriebsgröße ein qualitativer Jahresabschluss extrem wichtig ist. Denn die Betriebsprüfung durch das örtliche Finanzamt wird zu einer Frage der Zeit, wenn die Firma eine gewisse Größe annimmt. Bei jungen Unternehmen mit weniger Komplexität in der Buchführung sind dagegen Software-Lösungen zu Selfservice eine valide Alternative für einen guten und günstig erstellten Jahresabschluss.

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