Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe I

Definition - Immaterielle Wirtschaftsgüter:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was sind immaterielle Wirtschaftsgüter?

Definition

Der Wert eines Unternehmens setzt sich aus Wirtschaftsgütern auch Vermögensgegenstände genannt, zusammen. Sie sind meistens körperlich, d. h. materiell. Sie lassen sich anfassen und habe eine physische Beschaffenheit, wie zum Beispiel Grundstücke und Immobilien, Maschinen, der Fuhrpark, Waren oder Erzeugnisse.

Jedoch gibt es auch Wirtschaftsgüter, die sich nicht körperlich anfassen lassen. Das sind die sogenannten immateriellen Wirtschaftsgüter. Sie sind nicht greifbar, haben aber einen wirtschaftlichen Wert, der selbstständig bewertbar ist.

Man spricht von einer selbstständigen Bewertbarkeit, wenn der betreffende Vermögensgenstand einen objektiven Wert hat. Die Festlegung des Wertes ist hierbei nicht immer einfach. Meist handelt es sich bei den immateriellen Wertgegenständen um geistige Rechte, die für das Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. 

Beispiele:
Immaterielle Wirtschaftsgüter können sein:

- Lizenzen
- Konzessionen
- Nutzungsrechte
- Fabrikationsverfahren
- Gebrauchsmuster
- Patente
- Kundenstamm
- Geschäftswert (ein bestimmtes Image oder ein bestimmter Ruf)
- Markenrechte
- Urheberrechte
- Leistungsschutzrechte
- Wettbewerbsrechte
- Vorkaufsrechte
- Vertriebsrechte
- Namensrechte
- Verlagsrechte
- Warenzeichen
- Fertigungsverfahren
- Geheimverfahren
- Rezepte
- Software 

2. Was bedeutet
immaterielle Wirtschaftsgüter aktivieren? 

Immaterielle Wirtschaftsgüter verfügen über einen eigenen Wert und zählen genau wie die Sachgüter (materielle Wirtschaftsgüter) zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Somit müssen sie auch auf der Aktiva-Seite der Bilanz erscheinen. Man nennt das die immateriellen Wirtschaftsgüter aktivieren. 

Es existieren aber auch Ausnahmen, das heißt, einige immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen nicht aktiviert werden. Für andere wiederum besteht ein Wahlrecht. Welche Güter aktiviert werden müssen oder dürfen, ist durch bestimmte Vorgaben im Steuergesetz geregelt.

Hierbei gilt:

- Bei immateriellen Wirtschaftsgütern, die käuflich erworben wurden, besteht eine 
Aktivierungspflicht.
- Wurden die immateriellen Wirtschaftsgüter selbst entwickelt oder hergestellt, gilt 
das Aktivierungswahlecht.
- Handelt es sich um zum Beispiel Markennamen, Kundenlisten, Verlagsrechte o. Ä., 
besteht ein Aktivierungsverbot.

Vereinfacht gesagt, ob ein immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden kann oder muss, lässt sich daran festmachen, ob es gekauft oder selbst entwickelt bzw. hergestellt wurde. 

3. Bedeutung für die tägliche Praxis

Jedes Unternehmen, das über stark werthaltige immaterielle Wirtschaftsgüter verfügt, sollte diese in seiner Bilanz abbilden, also aktivieren, um den tatsächlichen Wert seines Unternehmens vorteilhafter darstellen zu können. Schließlich verbessert das den Stand eines Unternehmens bei den Banken und erleichtert somit die Kreditaufnahme oder die Suche nach potenziellen Investoren. Wird ein immaterielles Wirtschaftsgut nicht aktiviert, weil zum Beispiel ein Aktivierungsverbot vorliegt, stellt der Wert immerhin eine stille Reserve dar. 

Übrigens können immaterielle Wirtschaftsgüter genauso abgeschrieben werden wie materielle Vermögensgegenstände, da auch hier die begrenzte Nutzungsdauer gilt.

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