Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:
Buchstabe G
Definition -
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen benötigen regelmäßig neue Geräte, Möbel, Software und andere Einrichtungen für den geschäftlichen Gebrauch. Durch die regelmäßige Verwendung unterliegen Wirtschaftsgüter der Abnutzung. Daher sind sie grundsätzlich abzuschreiben. Bezüglich der Abschreibung unterscheidet das Einkommenssteuergesetz zwischen Geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (GWG) und langlebigen Vermögensgegenständen. GWG erfüllen folgende Anforderungen:
- beweglich
- abnutzbar
- selbstständig nutzbar
- Anschaffungs- und Herstellungskosten höchstens 800 Euro
ohne Umsatzsteuer und nach Skonto- oder Rabatt-Abzug
Immobilien, Patente oder nicht bewegliche Produktionsanlagen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und können keine Geringwertigen Wirtschaftsgüter sein. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, deren Wert sich durch die Benutzung verringert. Der Netto-Anschaffungs- oder Herstellungspreis darf 800 Euro nicht überschreiten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter – Abgrenzungen
Für die Bewertung als GWG sind weitere Voraussetzungen erforderlich.
Selbstständige Nutzbarkeit:
Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen selbstständig nutzbar sein. Ihre Nutzung darf nicht von anderen Gütern abhängig sein. Eine Abhängigkeit ist etwa gegeben bei:
- einer Computermaus
- einem Computer-Monitor
- einzelnen Leuchten eines kompletten Beleuchtungssystems
- Teilen eines Regal- und Schranksystems
- einem PKW-Anhänger
- einem Drucker ohne weitere Funktionen
In diesen Fällen erfolgt die Zuordnung anhand des Werts für die gesamte Anlage als Einheit. Nachträgliche Anschaffungen im Rahmen der Instandhaltung gelten als
Erhaltungsaufwand, der als Betriebsausgabe sofort verbucht wird.
Wirtschaftsgüter aus mehreren Teilen
Bestehen Anschaffungen aus mehreren Teilen, können sie als Einheit betrachtet werden. Das gilt etwa für die Anschaffung einer aus mehreren Stühlen und Tischen bestehenden Sitzgruppe. Dienen die einzelnen Möbelstücke nur zur kompletten Nutzung, ist der Gesamtpreis ausschlaggebend für die Bewertung. Sollen Tische und Stühle unterschiedlichen Nutzungen dienen, können sie einzeln betrachtet und abhängig vom Preis GWG darstellen.
Sonderfall: Software als immaterielles Wirtschaftsgut
Computerprogramme als immaterielle Wirtschaftsgüter unterliegen zwar keiner Abnutzung, aber ihr Wert kann sich durch das spätere Erscheinen aktuellerer Produkte reduzieren. Bisher erfolgt die Zuordnung von Software lediglich anhand des Anschaffungspreises. Bei einem Software as a Service Modell ist es als Miete zu behandeln.
Abschreibungs-Methoden
Von der Zuordnung einer Anschaffung hängt die Art der Abschreibung ab. Dabei legt der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten fest.
Besonderheit - Poolabschreibung
Im Fall der Poolbildung fasst ein Unternehmen alle Anschaffungen mit Preisen zwischen 250 und 1.000 Euro innerhalb eines Jahres zusammen. Für den Gesamtbetrag erfolgt die Abschreibung über fünf Jahre.
Für Unternehmen ist diese Form der Abschreibung sinnvoll, wenn sie innerhalb eines Jahres sehr viele Wirtschaftsgüter mit Werten zwischen 800 und 1.000 Euro anschaffen. Entscheidet ein Betrieb sich in einem Jahr für die Poolabschreibung, sind in diesem Jahr keine Sofortabschreibungen über 250 Euro möglich.
Bedeutung für die tägliche Praxis
Als Selbständiger wird man um Anschaffungen nicht drum herumkommen. Da Anschaffungen unumgänglich mit Abnutzung verbunden sind, sind Abschreibungen sehr sinnvoll. Des Weiteren ist es steuerlich sinnvoll die Vorteile der verschiedenen Abschreibungsmethoden zu kennen.
Man muss aber kein Experte werden. Es ist völlig ausreichend zu wissen, was eine Abschreibung ist und welche Relevanz sie für die Praxis hat.