Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe B

Definition - Bilanz:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist eine Bilanz? 

Wir beenden die Rechnungslegung des Unternehmens grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form eines Vermögensvergleichs, einer Bilanz.

2. Die Bilanz - Grundgedanke

Man schließt die Buchhaltung des Unternehmens grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form eines Vermögens- und Kapitalvergleichs ab. Als Vermögen werden die konkrete Verwendung der eingesetzten Finanzinstrumente, Kapital (Verbindlichkeiten), Gläubiger (Fremdkapital) und Unternehmerforderungen (Kapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital, bzw. Residualforderungen) ausgewiesen. Vermögenswerte. Vermögen und Kapital repräsentieren das Ganze von gleichem Wert. Dies wird durch die sogenannte Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) ausgedrückt.

Rein rechnerische Dinge, also signifikante Zuordnungen zwischen einzelnen Vermögenswerten und Kapitalteilen, sind grundsätzlich nicht möglich (Goldene Bilanzregeln). Bei der Erstellung einer Bilanz sind je nach Bilanzzweck (Bilanzgrund) immer drei Probleme zu lösen:

 1. Ermittlung des Vermögens- und Kapitalgehalts (Grundbuchhaltung; Aktivierung, Passivierung);
 2. Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Betragsrechnung).
 3. Vermögens- und Eigenkapitalklassifizierung (Auszug) (Bilanzen werden normalerweise in Form von Konten erstellt, Soll = Vermögen, Haben = Verbindlichkeiten). Bilanzstruktur.

3. Geschichtlicher Hintergrund zur Bilanz

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Portrait von Luca Pacioli (1445–1517) mit einem Studenten (Guidobaldo da Montefeltro?) // Wikimedia Commons

Buchführung gibt es schon lange, aber die einfache und moderne Buchführung wurde wohl erst im 14. und 15. Jahrhundert populär. Jahrhundert. Aber auch zu diesem Zeitpunkt wurde die Bilanz nur sporadisch erstellt. Ursprünglich sollte nur der volle Buchbestand ohne Inventar auf das nächste Buch übertragen werden können.

In der  Ende des 15. Jahrhunderts in Deutschland bekannt gewordenen doppelten Buchführung findet man ebenfalls die erste Buchführung, aus Italien stammend, allerdings nicht in regelmäßiger chronologischer Reihenfolge, sondern in einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften.

Die erste gesetzliche Bilanzierungsvorschrift sah bestimmte Rechte in einigen Städten vor (Nürnberg, Frankfurt a.M., Lüneburg im 16. Jahrhundert) und  alle zwei Jahre durchgeführte Inventarisierung einschließlich aller Vermögenswerte (1673).

Forderungen und Schulden mussten enthalten sein. Allerdings wurden in Deutschland bis  Anfang des 19. Jahrhunderts Jahresabschlüsse nur aus  Geschäftsbüchern erstellt.

Wer in Preußen die Buchhaltung vernachlässigt hatte, hatte mit großen Konsequenzen zu rechnen. Als Strafe drohte das "Strafbankrott". Mit dem Erlass des Handelsgesetzes Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Inventar- und Bilanzvorschriften mehr ausformuliert und standardisiert.

Erfahren Sie mehr zur Geschichte der Bilanz bei Wiki.

4. Arten und Zwecke von Bilanzen

Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen. Diese dienen vor allem folgenden Zwecken:

Bilanzierungsanlässe:
Regelbilanzen (in gleichen Abständen auftretend): z.B. handelsrechtliche Jahresbilanz (Jahresabschluss), Steuerbilanz.

Sonderbilanzen (unregelmäßig auftretend): z.B. Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanz, Abwicklungsbilanz, Insolvenzstatus, Überschuldungsbilanz, Unterbilanz, Kreditstatus (Status).

Bilanzierungszeitraum:
Totalbilanzen (Stichtag = Ende der Periode)
Partialbilanzen (Stichtag = Aus der Periode)

Beispiel: Jahresbilanz (Stichtag = ultimativ Kalendertag des Geschäftsjahres) oder Zwischenbilanz, die täglich, wöchentlich (z.B. Bankausweise der Deutschen Bundesbank), jeden Monat oder vierteljährlich aufgestellt wird und der kurzfristigen Erfolgsrechnung dient.

Zeitliche Bilanzdimension:
Istbilanzen (vergangener, gegenwärtiger Stichtag)
Planbilanzen (designierter Stichtag)

Größe des bilanzierten Vermögens:
Gesamtvermögensbilanzen: Inklusion des Firmenwertes z.B. zusammen mit Auseinandersetzungsbilanzen möglich.
Teilvermögensbilanzen: zuzüglich Firmenwert, z.B. Umwandlungsbilanz zusammen mit Buchwertverknüpfung.
 
Empfängerkreis:
Interne Bilanzen: für Interna, z.B. als Planungs- oder Kontrollinstrument.
Externe Bilanzaufstellung: für Außenstehende (z.B. Finanzamt, Aktionäre, Gläubiger), z.B. qua Informations- oder Rechenschaftsinstrument, und qua Ausgangspunkt nebst Abrechnungen (z.B. Gewinnausschüttung, Einkommensbesteuerung).
 
Rechtsgrund:
Gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen: z.B. handels- mehr noch steuerrechtliche Jahresbilanz, aktienrechtliche Sonderbilanzen für Aktiengesellschaften

Vertragliche Bilanzen:
z.B. Kreditstatus infolge eines Kreditvertrages.

Rechnungsgrundlagen:
Inventurbilanz (körperliche Erfassung des Inventars, Soll/Ist-Vergleich)

Konzernbilanz:
Übersicht dieser Einzelbilanzen insgesamt aller zu einem Gruppe gehörenden Werk zum Konzernabschluss.

Die dargestellten Bilanzarten überlappen gegenseitig vielfach. Verschiedene Umstände erfordern jedoch jeweils für jeweilige Zwecke eine eigene Bilanzart.

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