Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:
Buchstabe W
Definition - Wertberichtigung:
Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker
1. Was ist eine Wertberichtigung?
Man bezeichnet eine Wertberichtigung auch als indirekte Abschreibung. Hintergrund ist, dass, wenn Posten auf der Aktiva-Seite der Bilanz zu hoch angesetzt wurden, mittels der Wertberichtigung auf der Passiva-Seite der Bilanz berichtigt werden. D. h. also, dass der Buchwert auf den tatsächlichen Wert korrigiert wird.
Zur Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag wird das sogenannte Niederstwertprinzip angewandt. Das bedeutet, dass Forderungen grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen sind.
Besteht nun für das Unternehmen ein Risiko, die Forderung nicht zu erhalten, da der Schuldner z. B. zahlungsunfähig ist, muss das Unternehmen eine Wertberichtigung vornehmen und den entsprechenden Wert korrigieren.
2. Wann wird die Wertberichtigung angewendet?
Wie oben bereits beschrieben, wird eine Wertberichtigung immer dann ausgeführt, wenn ein Posten auf der Aktiva-Seite nicht dem tatsächlichen Wert entspricht. Meist handelt es sich dabei um die Berichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt aber auch noch andere Anwendungsfälle.
Die Rechtsgrundlage für Wertberichtigungen ist das HGB (Handelsgesetzbuch).
a. Berichtigung von Forderungen
Am Bilanzstichtag gilt es, Vermögenswerte sowie Schulden einzeln zu bewerten. Dabei dürfen die Vermögensgegenstände maximal bis zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert vermindert zur Abschreibung angesetzt werden. Bei den Forderungen jedoch sieht es so aus, dass die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse anzusetzen sind. Dabei ist das Ausfallrisiko einer Forderung zu berücksichtigen.
Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Forderungsarten:
Die einwandfreie Forderung
Bei einwandfreien Forderungen geht man davon aus, dass die Zahlung der Forderungen durch den Schuldner sichergestellt ist. Somit müssen sie nicht korrigiert bzw. abgeschrieben werden. Die einwandfreie Forderung wird mit ihrem Nennwert angesetzt. Laut HGB wird in der Bilanz der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt.
Die zweifelhafte Forderung
Wenn bei einer Forderung das Risiko besteht, dass diese durch den Schuldner nicht erbracht wird, spricht man von einer zweifelhaften Forderung. Solch eine Forderung muss per Wertberichtigung auf der Passiva-Seite der Bilanz korrigiert werden. Das entsprechende Konto dabei heißt "Einzelwertberichtigung auf Forderungen" oder aber auch "Zweifelhafte Forderungen".
Die uneinbringliche Forderung
Von einer uneinbringlichen Forderung spricht man, wenn eine Forderung definitiv nicht eingeholt werden kann. Diese Forderung muss am Bilanzstichtag in voller Höhe abgeschrieben und samt Umsatzsteuer korrigiert werden.
b. Weitere Anwendungsfälle
Wertberichtigungen können auch zum Beispiel dann stattfinden, wenn ein bestimmtes Produkt, das mit der Zeit an Wert verliert, wie etwa ein Smartphone, über längere Zeit im Lager liegt.
3. Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen
Es gibt zwei Arten von Wertberichtigungen - Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung. Korrigiert man eine einzelne Forderung aufgrund ihres Ausfallrisikos, handelt es sich um eine Einzelwertberichtigung.
Bei einer Pauschalwertberichtigung hingegen wird auf Erfahrungswerten basierend, eine Durchschnittssumme der Ausfälle aus den vorangegangenen Jahren in der Bilanz als Pauschalwertberichtigung angesetzt, um möglichen Zahlungsausfällen vorzubeugen.
4. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung
Wurde eine Forderung bereits wertberichtigt und es gibt doch noch einen unerwarteten Zahlungseingang durch den Schuldner, spricht man von einem periodenfremden Ertrag, der auch in der Bilanz erfasst werden muss.
Darauf ist in der Praxis stets zu achten, denn das ist eine der typischen Themen, die bei einer Betriebsprüfung auftaucht. Deswegen ist ein periodischer Blick auf die Wertberichtigungen sehr wichtig.