Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe T

Definition - Tageskasse:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist der Tageskassenbericht? 

Der Tageskassenbericht oder auch nur Kassenbericht genannt, gibt Auskunft über die Bareinnahmen und -ausgaben des Geschäftstages. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung.

2. Was ist die Tageslosung?

Als Tageslosung bezeichnet man das Endergebnis des Tageskassenberichts. Also, wie viel Bargeld an diesem Tag eingenommen wurde. Das heißt, Entnahmen für Betriebsausgaben dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden. Genauso wenig wie der Anfangsbestand der Kasse. Denn es geht nur um die Einnahmen, die am aktuellen Geschäftstag erzielt wurden.  

Die Tageslosung berechnet sich wie folgt:

Kassenbestand am Ende des Geschäftstages
- Einlagen, z. B. Wechselgeld
+ Privat- oder Geschäftsentnahmen im Laufe des Tages
- Kassenbestand zu Beginn des Geschäftstages
_________________________________________
= Tageslosung

3. Was ist der Unterschied zu einem Kassenbuch? 

Der Tageskassenbericht ist ein wichtiger Bestandteil des Kassenbuches. Er bildet die Grundlage für ein ordentlich geführtes Kassenbuch. 

Der Kassenbericht bezieht sich auf die Einnahmen des Tages, während im Kassenbuch die einzelnen Geschäftsvorfälle aufgeführt werden. Der Saldo des Kassenbuches bildet einen Aktivposten im Umlaufvermögen. 

4. Wer muss den Tageskassenbericht erstellen? 

Diese Gruppen müssen einen Tageskassenbericht und das dazugehörige Kassenbuch erstellen: 

- Gewerbetreibende
Es sei denn, ihr Gewinn beträgt nicht mehr als 60.000 Euro und ihr Umsatz nicht mehr als 600.000 Euro im Jahr.

- Gesellschaften 
Ausnahmen bilden die GbR und PartG.

- Land- und Forstwirte 
Es gilt die gleiche Gewinn- und Umsatzgrenze wie für Gewerbetreibende. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Wert der Nutzungsfläche unter 25.000 Euro beträgt. 

- Freiberufler 
Sie müssen kein Kassenbuch und keinen Tagekassenbericht führen. 

Kurz gesagt, jede Unternehmung, die der Bilanzierungspflicht und keinem der oben genannten Ausnahmefälle unterliegt, ist dazu verpflichtet, solch ein Kassenbuch und somit auch die Tageskassenberichte zu führen. 

5. Den Tageskassenbericht richtig schreiben

Damit der Kassenbericht erstellt werden kann, muss natürlich als Erstes die Kasse ausgezählt werden. Hierzu verwendet man das sogenannte Zählprotokoll. Auf ihm werden alle Scheine und Münzen, die am Tag eingenommen wurden, protokolliert. Es muss mit dem aktuellen Datum versehen und von der Person unterzeichnet werden, die die Kasse ausgezählt hat. Im Anschluss wird die Tageslosung ermittelt (siehe oben). 

6. Wieso der Tageskassenbericht so wichtig ist 

 Die korrekte Führung eines Kassenbuches und der dazugehörigen Tageskassenberichte ist enorm wichtig, da diese bei Aufforderung dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Diese unangekündigte Kontrolle des Finanzamtes bezeichnet man als Kassennachschau. Fehlen sie oder wurden sie nicht korrekt ausgefüllt, können Geldbußen fällig werden. Bei schwerwiegenden Fehlern, die als Steuerhinterziehung gewertet werden können, muss man sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen oder aber auch mit einem Entzug der Gewerbeerlaubnis. 

7. Bedeutung für die tägliche Praxis 

  Das korrekte Ausfüllen der Tageskassenberichte ist für die Führung eines ordnungsgemäßen Kassenbuchs von äußerster Wichtigkeit, da sonst Geldbußen oder Strafen durch das Finanzamt drohen. Eine Geldzählmaschine und eine ordentliche Registrierkasse sind, gerade bei großen Kassenbeständen, ein Muss.

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