Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe S

Definition - Sacheinlage:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist eine Sacheinlage?

Bei Sacheinlagen handelt es sich um Vermögensgegenstände, die von einem Unternehmer, einem Gesellschafter oder einem Aktionär ins Unternehmen gebracht werden. Man nennt das auch eine Kapitaleinlage. Denn durch sie erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Sacheinlage eine Art Tauschgeschäft. Der Einbringer der Sacheinlage erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen. Das kann bedeuten, dass er je nach Rechtsform Gesellschafter wird oder Unternehmensanteile erlangt. 

Sacheinlagen können vielfältig aussehen. So können sie bewegliche und unbewegliche Wertgegenstände wie zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Werkzeuge, Maschinen, Computer, Rechte, Patente, Lizenzen oder Forderungen sein.

2. Welche Arten der Sacheinlage gibt es? 

Da es so viele Möglichkeiten der Sacheinlage gibt, hat man sie in fünf verschiedene Kategorien unterteilt. Die unterschiedlichen Arten der Sacheinlage sind: 

Materielle Sacheinlagen
Zu den materiellen Sacheinlagen gehören körperliche Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge etc. sowie Vermögensgegenstände, deren Wert eindeutig zu beziffern ist wie zum Beispiel bei Wertpapieren oder Forderungen. 

Immaterielle Sacheinlagen
Immateriellen Sacheneinlagen sind das genaue Gegenteil. Sie sind weder körperlich greifbar noch eindeutig zu beziffern. Zu ihnen gehören u. a. Patente, Lizenzen und Rechte. 

Dienstleitungen
Die Einbringung von Dienstleistungen (z. B. bei einer unentgeltlichen Geschäftsführung) ist nur bei Personengesellschaften gestattet. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Einbringung von Dienstleistungen nicht erlaubt. 

Nutzungsüberlassungen
Bei einer Nutzungsüberlassung wird dem Unternehmen ein bestimmter Vermögensgegenstand für eine begrenzte Zeit überlassen. 

Verdeckte Sacheinlagen
Von einer verdeckten Sacheinlage spricht man immer dann, wenn Geld ins Unternehmen transferiert wurde, also eine Bareinlage getätigt wurde, die später jedoch gegen eine Sacheinlage eingetauscht wird (zum Beispiel durch die Übereignung eines Fahrzeuges).

3. Wie werden Sacheinlagen bewertet?

Sacheinlagen sind objektiv zu bewerten und stets mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister anzusetzen. Der Zeitwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes an einem festgelegten Zeitpunkt. 

Bei der Aufnahme im Sachgründungsbericht sollten folgende Punkte enthalten sein:

- Anschaffungs- und Herstellungspreis
- Marktpreis
- gutachterliche Bewertung der Sache
- Zustand der Sache
- Möglichkeiten der Nutzung 

Der Sachgründungsbericht muss nicht notariell beglaubigt werden. Jedoch ist die Unterschrift aller Gründungsgesellschafter erforderlich. 

4. Bedeutung für die tägliche Praxis

Sacheinlagen sind ein komplexes Thema. Die Regelungen für die Behandlung von Sacheinlagen sind je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich. So dürfen bei einer Kapitalgesellschaft keine Dienstleitungen als Sacheinlage ins Unternehmen eingebracht werden. Bei einer UG ist die Sacheinlage sogar strikt verboten und nur Bareinlagen sind gestattet. 

Die Aktiengesellschaft wiederum muss bei der Gründung die Sacheinlage in ihre Satzung mit aufnehmen. Dazu muss der Gegenstand der Sache definiert und die jeweilige Person genannt werden, von der sie erworben wurde. Außerdem ist die Vergütung, also der Nennbetrag der Aktien, die die Person als Gegenleistung erhält, zu vermerken. Fehlen diese Angaben, ist die Sacheinlage unwirksam.

Für den klassischen Einzelunternehmer sind Sacheinlagen zwar wichtig, jedoch gehört das ganze Betriebsvermögen dem Einzelunternehmer selbst. Die fehlende Trennung des Betriebsvermögens und des Privatvermögens macht Dinge einfacher. Jedoch ist es für den Selbständigen selbst, deswegen wichtig sein Betriebsvermögen genau zu kennen.

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