Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe Q

Definition - Quellensteuer:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist eine Quellensteuer? 

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt bei Entstehung fällig wird. Daher auch der Name Quellensteuer, da die Steuer an ihrer Quelle, im Ausland abgeführt wird. Im Normalfall geschieht das automatisch. Doch was bedeutet das genau?

Einige Steuern werden direkt dort erhoben, wo Einkünfte entstanden sind. Erhält man zum Beispiel Zins- oder auch Dividendenerträge, behält die Bank die Steuer ein und schreibt dem Kunden den Ertrag nach Abzug der Steuer gut. Auch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden einbehalten. Nämlich vom Arbeitgeber. Dieser führt sie dann direkt ans Finanzamt ab. Aber wozu ist das gut? 

Zum einen werden Finanzbehörden so verwaltungstechnisch entlastet, zum anderen sichert der Staat damit seine Steuereinnahmen. Denn durch das Geltendmachen am Entstehungsort verhindert man, dass der Steuerschuldner nicht zahlungsfähig ist oder dass Steuern hinterzogen werden. 

Eine Quellensteuer kann als Vorauszahlung anfallen oder mittels einer Abgeltungssteuer.

Abführung der Quellensteuer:

a. Vorauszahlung

Erhält man Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, egal ob freiberuflich oder gewerblich, muss man die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Das gilt übrigens auch für Renteneinkünfte, Pacht- und Mieteinkünfte sowie für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Oftmals legt das Finanzamt fest, das für diese Einkünfte quartalsweise Steuern vorausgezahlt werden müssen. Diese werden dann mit dem nächsten Jahressteuerbescheid verrechnet. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls eine Quellensteuer und wird bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorausgezahlt.

b. Abgeltungssteuer

Ein anderer Weg, die Quellensteuer abzuführen, ist über die sogenannte Abgeltungssteuer. Dabei wird die Steuer direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ein typisches Beispiel dafür ist die Kapitalertragssteuer. In diesem Fall übernimmt das zuständige Institut, welches die Kapitaleinlage verwaltet, die Aufgabe, die Steuer an das Finanzamt abzuführen.

2. Die häufigsten Quellensteuern

Diese Quellensteuern kommen am häufigsten vor: 

Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer direkt an das Finanzamt ab.  

Die Kapitalsteuer
Zur Kapitalsteuer zählen die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer. Sie wird entweder direkt vom Begünstigten der Kapitalerträge erhoben oder aber vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. 

Die Aufsichtsratsteuer
Eine weitere Form der Einkommenssteuer ist die Aufsichtsratsteuer. Wer Aufsichtsratsmitglied ist, wird für seinen Sitz dort entsprechend vergütet. Dieses Einkommen muss ebenfalls versteuert werden. 

Die Bauabzugsteuer
Im Inland erbrachte Dienstleistungen unterliegen der Bauabzugsteuer. Diese Steuer wird vom Bauunternehmer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. 

3. Quellensteuer im Ausland

  Erhält man zum Beispiel als Anleger Dividenden oder Zinsen von einem ausländischen Unternehmen, wird die Quellensteuer in dem jeweiligen Staat fällig. Meldet man diese Besteuerung den deutschen Finanzbehörden, fällt eine erneute Besteuerung im Inland weg. Das gilt jedoch nur für Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. 

4. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung 

Die Quellensteuer ist keine bestimmte Steuer, sondern eine Erhebungsform. Die Bezeichnung Quellensteuer kommt daher, dass die entsprechende Steuer an der Quelle, nämlich ihrem Entstehungsort einbehalten wird.  Die Quellensteuer kann entweder als eine Vorauszahlung oder aber mittels der sogenannten Abgeltungssteuer erhoben werden.

In der steigend globalisierten Welt, wird man um Exporte ins Ausland kaum drum herumkommen. deswegen ist es wichtig sich als Unternehmer auch mit dem Steuerrecht im Ausland und der Berechnung der Steuern in Deutschland in den Grundzügen auszukennen.

Success message!
Warning message!
Error message!