Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:
Buchstabe J
Definition - Juristische Person:
Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker
1. Was ist eine juristische Person?
Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einer juristischen Person nicht um eine tatsächliche Person. Eine juristische Person ist ein rechtliches Konstrukt, das aus einer Gruppe von Menschen besteht, die eine gesetzlich anerkannte und rechtliche Selbstständigkeit besitzen. Das können Stiftungen, Körperschaften, eingetragene Vereine und Verbände, aber auch Aktiengesellschaften sein.
Eine typische juristische Person ist eine GmbH oder UG.
Die Rechtsgrundlage für juristische Personen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
a. Rechtsfähigkeit
Sofort nach Eintragung in das Handelsregister wird eine juristische Person ( z.B GmbH oder UG ) rechtsfähig. Das bedeutet, dass sie sowohl Trägerin von Rechten als auch von Pflichten sein kann. Sie kann selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen und Geschäfte im eigenen Namen abschließen. Im Einzelnen bedeutet das:
- Eine juristische Person kann Verträge abschließen.
- Sie kann über ein Vermögen verfügen.
- Sie kann außerdem als Erbe eingesetzt werden.
- Eine juristische Person kann sowohl im eigenen Namen verklagt werden, als auch klagen.
- Sie haftet selbst.
- Sie kann Insolvenz anmelden.
- Eine juristische Person kann Mitarbeiter und Angestellte beschäftigen.
b. Handlungsfähigkeit
Die juristische Person ist zwar rechtsfähig, jedoch ist sie nicht dazu in der Lage, selbstständig zu handeln. Dazu benötigt sie sogenannte Organe, die in ihrem Namen eine Willenserklärung abgeben. Organe sind natürliche Personen, die berechtigt sind, die juristische Person zu vertreten und für sie zu handeln.
c. Haftung
Eine juristische Person haftet Geschäftspartnern gegenüber lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. D. h., die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
2. Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts?
Da das deutsche Recht zwischen öffentlichem und privatem Recht unterscheidet, gibt es sowohl juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
Die juristische Person öffentlichen Rechts verfügt über hoheitliche Mittel und ist dazu in der Lage, Verwaltungszwang anzuwenden. Vereinfacht gesagt, kann sie behördlich und amtlich anerkannte Handlungen durchsetzen und erzwingen, wie zum Beispiel Bußgelder zu verhängen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen der Staatsaufsicht und werden von den jeweiligen Verwaltungsbehörden beaufsichtigt.
Beispiele für Personen des öffentlichen Rechts sind:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Staat, Finanzämter, Gemeinden oder öffentliche Sparkassen
- staatliche Stiftungen
- staatliche Einrichtungen und Anstalten wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Nationalbibliotheken
3. Was ist eine juristische Person des privaten Rechts?
Die juristische Person des privaten Rechts muss im Handelsregister angemeldet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Sie handelt durch ihre gewählten Organe und haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Beispiele für Personen des privaten Rechts sind:
- eingetragene Vereine (e. V.)
- private Stiftungen
- eingetragene Genossenschaften
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
4. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung
Juristische Personen stellen rechtliche Gebilde dar, die durch ihre Organe vertreten werden, um handlungsfähig zu sein. Sie sind jedoch rechtsfähig und können im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Rechtsfähigkeit beginnt am Tag der Eintragung ins Handelsregister und endet mit dessen Auflösung.
Als Selbständiger hat es viele Vorteile sein Unternehmen in Form einer juristischen Person, einer GmbH zu führen. Die Haftung und eine andere Art der Besteuerung sind nur zwei davon. Deswegen ist es essentiell für Praxis über die Befugnisse der juristischen Person ( GmbH ) genau zu wissen.