Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe I

Definition - Imparitätsprinzip:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist das Imparitätsprinzip?

Der Begriff Imparitätsprinzip ist eine Bezeichnung aus dem betrieblichen Rechnungswesen. Das Wort Imparität bedeutet "Ungleichheit". Denn dieses Prinzip besagt, dass Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden. Das Imparitätsprinzip bezieht sich auf die Bilanzierung von Gewinnen und Verlusten. Hierbei dürfen die Verluste früher als die Gewinne in die Bilanz aufgenommen werden.

Das gilt immer dann, wenn vermutet wird oder davon ausgegangen werden kann, dass Verluste auftreten. Somit wird sichergestellt, dass die Gewinnausschüttung nicht zu hoch angesetzt wird, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber möglichen Gläubigern in jedem Fall bezahlt werden können.

Die gesetzliche Grundlage zum Imparitätsprinzip ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Prinzip ist ein wichtiger Bestandteil in der Doppik (doppelte Buchführung). Es dient dem Gläubigerschutz und soll einen vollständigen Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens liefern. Dabei wird vom schlimmsten Szenario ausgegangen, auch wenn dieses am Ende gar nicht eintritt. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Unternehmenswert und die Rendite des Unternehmens.

2. Imparitätsprinzip und das Vorsichtsprinzip

Beschäftigt man sich mit dem Imparitätsprinzip, kommt man an dem Vorsichtsprinzip nicht vorbei. Denn das Imparitätsprinzip ist eines von vier Prinzipien zur Bewertung des Vorsichtsprinzips. 

Das Imparitätsprinzip folgt dem Vorsichtsprinzip, welches die Kapitalerhaltung und somit auch den Gläubigerschutz sicherstellen soll. Um möglichen Verlusten vorzubeugen, werden rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Das ermöglicht Geschäftspartnern und Gläubigern, einen realistischen Einblick in das Unternehmen zu erhalten und so ihre Entscheidungen abzuwägen. 

Aufbau des Vorsichtsprinzips

Als übergeordnetem Grundsatz lassen sich dem Vorsichtsprinzip vier Prinzipien zur Bewertung ableiten: 

- Realisationsprinzip
- Niederstwertprinzip
- Höchstwertprinzip
- Imparitätsprinzip

3. Imparitätsprinzip und das Realisationsprinzip

  Im Gegensatz zum Realisationsprinzip bezieht sich das Realisationsprinzip auf die Gewinne und besagt, dass diese erst bilanziert werden dürfen, wenn sie auch tatsächlich eingetreten sind, da sonst ein unrealistisches Bild von der finanziellen Lage des Unternehmens vermitteln werden würde. 

4. Niederstwertprinzip und Höchstprinzip zur Konkretisierung des Imparitätsprinzips 

Das Niederstwertprinzip und das Höchstprinzip gehören ebenfalls zum Vorsichtsprinzip und sind in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) verankert. Beide dienen zur Konkretisierung des Imparitätsprinzips.

Das Niederstwertprinzip bezieht sich auf die Vermögensbewertung im Unternehmen und besagt, dass bei der Bewertung des Umlaufvermögens (strenges Niederstwertprinzip) sowie bei der Bewertung des Anlagevermögens (gemildertes Niederstwertprinzip) stets der niedrigste Wert in der Bilanz anzusetzen ist.

Das Höchstwertprinzip hingegen bezieht sich auf die Schulden und Verluste. Hierbei ist immer der höchste Wert anzusetzen. 

5. Bedeutung für die tägliche Praxis 

Das Imparitätsprinzip dient auf der einen Seite dem Gläubigerschutz, auf der anderen Seite dient es der Kapitalerhaltung. So wird vermieden, dass die Gewinnausschüttung zu hoch ausfällt und sichergestellt, dass das Unternehmen genug Geld zur Verfügung hat, um mögliche Verluste zu kompensieren.

Die Werte eines Unternehmens sind nun mal nicht fest, wie in den Büchern, sondern jeden Tag schwankend und verändern sich. Das Imparitätsprinzip bildet die Realität realistischer in den Büchern ab. Als Unternehmer ist es wichtig für seine Allgemeinbildung genau diese Bewertung zu kennen.

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