Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe H

Definition - Handelsregister:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister, kurz HR, ist ein Register, in dem sich Kaufleute sowie kaufmännische Unternehmen aufnehmen lassen müssen. Im Handelsregister werden Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens vermerkt, die einjeder einsehen kann. Seit dem Jahr 2007 wird das Handelsregister europaweit nur noch digital geführt.

2. Wie ist das Handelsregister entstanden?

Bereits seit 1820 gibt es das Handelsregister in Deutschland. Damals wurde es noch in Berlin von der Korporation der Berliner Kaufmannschaft geführt. Nachdem 1861 das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, ein Vorläufer des Handelsgesetzbuches (HGB), eingeführt wurde, gab es neue Regeln zur Vereinheitlichung der kaufmännischen Erfassung in Deutschland.

Die Handels- und Amtsgerichte sollten nun die Aufgabe der Erfassung und Verwaltung der Daten übernehmen. Seit 1992 gibt es sogar ein europäisches Handelsregister, das European Business Register (EBR), welches den Handel und die Zusammenarbeit in Europa stark vereinfachen soll. Mit der digitalen Umstellung im Jahr 2007 erfolgt nicht nur die Datenerfassung im Handelsregister auf elektronischem Wege, auch Auskünfte werden nur noch elektronisch erteilt.  

3. Inhalt und Aufbau des Handelsregisters 

Im Handelsregister werden sogenannte Tatsachen eingetragen. Dabei handelt es sich um Informationen, die sich auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens beziehen. Das können sein:

- Firmenname
- Rechtsform
- Sitz und Adresse des Unternehmens 
- ggf. Niederlassungen
- rechtliche Vertretung (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) sowie Mitglieder
- Grund- oder Stammkapital
- Gegenstand der Unternehmung
- ggf. Insolvenzen
- sonstige relevante Unternehmensdaten

Abhängig von der Rechtsform gibt es unterschiedliche Eintragungspflichten. Zum Beispiel sind Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Handelsregister zu veröffentlichen. Man unterscheidet zwischen eintragungspflichtigen, eintragungsfähigen und nicht eintragungsfähigen Tatsachen. Eine eintragungspflichtige Tatsache kann etwa eine Veränderung oder die Erlöschung eines Unternehmens oder einer Erteilung oder Erlöschung einer Prokura sein. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen im Handelsregister vermerkt werden. Eintragungsfähige Tatsachen hingegen können eingetragen werden, müssen jedoch nicht verpflichtend. Nichteintragungsfähige Tatsachen werden nicht im Handelsregister vermerkt, so z. B. Handlungsvollmachten.  

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen aufgeteilt. In der Abteilung A werden rechtsfähige Vereine, Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften registriert. In der Abteilung B werden nur Kapitalgesellschaften erfasst. 

4. Konstitutive und deklaratorische Eintragungen

Außerdem werden die zu erfassenden Daten im Handelsregister nach konstitutiven und deklaratorischen Eintragungen unterschieden. 

Die konstitutiven Eintragungen sind rechtserzeugend und rechtsbegründend. Das bedeutet, dass die Tatsache erst durch den Eintrag im Handelsregister rechtlich wirksam wird. 

Die deklaratorische Eintragung dagegen ist rechtsbezeugend und rechtserklärend. Das heißt, dass die rechtliche Wirksamkeit bereits eingetreten ist und im Handelsregister lediglich bestätigt wird. 

5. Wer hat Einsicht in das Handelsregister? 

Ein Jedermann, das heißt auch Privatpersonen haben das Recht, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Die Einsicht erfolgt online und ist kostenlos. Somit haben potenzielle Geschäftspartner die Möglichkeit, sich über die finanzielle Lage des Unternehmens und deren rechtlichen Vertretern zu informieren. 

Ein Ausdruck aus dem Handelsregister ist jedoch gebührenpflichtig. Soll dieser für internationale Geschäfte als Nachweis dienen, muss er notariell beglaubigt werden. 

6. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung 

Die Eintragung ins Handelsregister ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und gebührenpflichtig. Außerdem ist das Unternehmen für die Richtigkeit und Aktualität seiner Daten selbst verantwortlich und dazu verpflichtet, sämtliche relevante Änderungen sofort mitzuteilen.

Als Unternehmer ist man täglich mit dem Handelsregister konfrontiert. Nirgendwo sonst gibt es mehr offizielle Informationen über seine potentiellen Geschäftspartner und die Firmenstruktur. Das Handelsregister ist das Grundbuch der Unternehmer.

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