Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe G

Definition - Gewinn und Verlustrechnung:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist die Gewinn-und-Verlust-Rechnung? 

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, kurz GuV genannt, ist ein Bestandteil der doppelten Buchführung. Mittels der GuV wird der Jahresgewinn bzw. der Verlust ermittelt. Außerdem muss aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung genaustens hervorgehen, wie sich Gewinn und Verlust zusammensetzten. Ebenso wie die Bilanz ist die GuV ein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses.

Die rechtliche Grundlage für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). 

2. Wer ist dazu verpflichtet, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erstellen? 

Alle Unternehmen, die der Pflicht zur doppelten Buchhaltung unterliegen, sind laut HGB gesetzlich dazu verpflichtet, eine GuV im Zuge des Jahresabschlusses zu erstellen.

3. Wie ist eine GuV aufgebaut?

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung kann entweder in der Staffelform oder in der Kontenform aufgebaut sein. Bei der Staffelform wiederum gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. 

Gesamtkostenverfahren:
Hierbei werden sämtliche Kosten, die zur unternehmerischen Leistungserstellung in einer Abrechnungsperiode gehören, zusammengefasst und den Erlösen des Unternehmens gegenübergestellt. Außerdem werden alle Aufwendungen in die jeweiligen Kostenarten unterteilt (z. B. Personalkosten, Materialkosten usw.). 

Umsatzkostenverfahren:
Der Unterschied zum Gesamtkostenverfahren besteht darin, dass nur Kosten berücksichtigt werden, die für die tatsächlich umgesetzten Produkte oder Dienstleistungen angefallen sind. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Aufwendungen hierbei nach Kostenstellen unterteilt werden.

Das heißt, die Aufwendungen werden nach dem Ort ihrer Entstehung unterschieden. Da sich der Materialaufwand sowie der Personalaufwand beim Umsatzkostenverfahren nicht genau nachprüfen lassen, schreibt das HGB vor, diese Aufwendungen im Jahresabschluss mittels eines Anhangs auszuweisen. 

Entscheidet man sich für die Kontenform, wird die GuV als klassisches T-Konto mit einer Soll- und einer Habenseite dargestellt. Die Kosten sowie die Aufwendungen werden hier im Soll gebucht und die Einnahmen sowie Erträge im Haben. Das Ergebnis beider Spalten muss identisch sein. Abhängig davon, auf welcher der beiden Seiten der Saldo steht, hat das Unternehmen einen Gewinn (Saldo auf der Sollseite) oder aber auch einen Verlust (Saldo auf der Habenseite) erzielt.  

4. Was ist das Brutto- bzw. das Nettoprinzip? 

Unabhängig davon, ob man sich für die Staffelform oder die Kontenform entschieden hat, muss ein Unternehmen bei der Saldierung zwischen dem Brutto- bzw. dem Nettoprinzip wählen. Der eigentliche Unterschied dabei besteht darin, ob die Aufwendungen und Erträge miteinander saldiert, also verrechnet werden sollen. 

Bei dem Bruttoprinzip ist das nicht zulässig. Hier werden die Aufwendungen und die Erträge einzeln aufgelistet. Wohingegen bei dem Nettoprinzip sämtliche Aufwendungen und Erträge miteinander verrechnet werden. 

Das Nettoprinzip ist zwar die einfachere Variante, allerdings eignet sie sich eher für kleinere bis mittelständische Unternehmen. 

5. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung 

Laut HGB sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, die GuV in der Staffelform darzustellen. Bei Kleinstkapitalgesellschaften reicht die vereinfachte Form. Für alle anderen Unternehmensformen ist die Gliederung der GuV frei wählbar. 

Welche Form letztendlich für die Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verwendet wird, hat keinerlei Auswirkung auf das Gesamtergebnis. 

Bei der Erstellung der GuV kann ein Bilanzbuchhalter oder Steuerberater behilflich sein. Möchte man jedoch, um zum Beispiel Kosten zu sparen, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung selber erstellen, sollte man eine Buchhaltungssoftware zu Hilfe nehmen.

Success message!
Warning message!
Error message!