Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe E

Definition - 
Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. Diese vereinfachte Darstellung der Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung bildet das Gegenstück zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung in der doppelten Buchführung.

2. Wer muss eine EÜR erstellen? 

Unternehmer, die von der doppelten Buchführung befreit sind, haben die Pflicht, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Das sind:

- Kleinunternehmer
- Freiberufler

3. Wie wird eine EÜR erstellt und was gilt es dabei zu beachten? 

Aus der EÜR muss hervorgehen, woraus sich der Gewinn des Unternehmens zusammensetzt. Hierbei werden die Einnahmen von den Ausgaben abgezogen. Das Ergebnis bildet den Gewinn oder aber auch den Verlust.

Die Gesamteinnahmen und -ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Betriebseinnahmen 
+ Umsatzsteuer
= Gesamteinnahmen 

und 

Betriebsausgaben
+ Vorsteuer
= Gesamtausgaben

Die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt auf Grundlage von Rechnungsbelegen. Hierbei gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass nicht das Datum einer Rechnung für die EÜR ausschlaggebend ist, sondern das Datum des Zahlungseingangs.

Des Weiteren gilt es zu beachten: 

Einnahmen und Ausgaben werden nach Steuersatz getrennt aufgezeichnet (0 %, 7 % oder 14 %). 

Im Anlageverzeichnis müssen nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie etwa Grundstücke aufgenommen werden.

Im Falle einer vorgenommenen Abschreibung muss eine Abschreibungsübersicht beigefügt werden, aus der Anschaffungsdatum, Kaufpreis sowie Abschreibungsdauer hervorgehen. 

Beschränkt absetzbare Betriebsausgaben sind getrennt zu erfassen. Beispiele hierfür sind die Nutzung eines Arbeitszimmers zu Hause, Bewirtungskosten oder Geschenke. 

Geringfügige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 250 Euro werden ebenfalls in einem separaten Verzeichnis aufgeführt. 

4. Welche Arten von Betriebseinnahmen und -ausgaben gibt es in der EÜR? 

Zu den Betriebseinnahmen zählen: 

- Geschäftseinnahmen 
- eingenommene Umsatzsteuer
- Sachentnahmen
- privater Gebrauch von Fahrzeugen
- privater Gebrauch von Telefonen
- aufgelöste Rücklagen

Zu den Betriebsausgaben zählen: 

- Mitarbeiterlöhne und -gehälter 
- Wareneinkäufe
- in Anspruch genommene Dienstleistungen
- gezahlte Vorsteuer
- Abschreibungen
- Aufwendungen für geringfügige Vermögensgegenstände
- Miete oder Pachten für Geschäftsgebäude und -räume
- Fahrzeugkosten
- bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer
- eingeschränkte abziehbare Geschäftsausgaben (z. B. Mitarbeitergeschenke oder Bewirtungskosten) 

5. Die EÜR als Teil der Steuererklärung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet mit der Anlage EÜR einen Teil der Steuererklärung. Sie wird vom Unternehmer ausgefüllt und anschließend zusammen mit der restlichen Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

6. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung 

Selbstständige, deren Unternehmen nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, müssen eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung erstellen. Diese nennt man Einnahmen-Überschuss-Rechnung. In der EÜR werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist im Zuge der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. 

Als Selbständiger startet man meistens als Einzelunternehmer. Deswegen ist die einfache EÜR das erste, was man mit der Steuererklärung lernt. Das Konzept ist einfach. Man zieht einfach die Ausgaben von den Einnahmen ab und versteuert den Gewinn.

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