Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe A

Definition - Anteile GmbH:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was sind GmbH-Anteile? 

Ein GmbH-Anteil ist ein Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hat man solche Anteile, wird man zu einem Mitglied der GmbH. Man nennt diese Mitglieder Gesellschafter. Nur wer GmbH-Anteile besitzt, kann Gesellschafter werden. Damit verbunden sind die gesetzlichen sowie gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters.

Die Höhe des GmbH- bzw. Geschäftsanteils richtet sich nach der Stammeinlage. Die Rechtsgrundlage bildet das GmbHG.

2. Arten der GmbH-Beteiligung

Bei der Gründung einer GmbH wird in der Satzung, auch Gesellschaftsvertrag genannt, prozentual festgelegt, welcher Gesellschafter wie viele Anteile am Unternehmen erhält. Je mehr Anteile jemand besitzt, desto größer sein Stimmrecht und seine Gewinnbeteiligung.

Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, dass keine Trennung zwischen Kapitaleinheit und Stimmrecht gemacht wird. Wird das jedoch nicht vereinbart, gilt: 

Unter 10 %
Die Anteile sind nur von Belang, wenn bei Abstimmungen einstimmige Beschlüsse erforderlich sind. Man nennt das Streubesitzbeteiligung oder Kleinstbeteiligung. 

Unter 50 %
Minderheitsbeteiligung

Bei 25 bis 50 %
Wichtige Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung können durch die Minderheitsgesellschafter verhindert werden (Sperrminorität). 

Über 50 %
Mehrheitsbeteiligung

Bei 75 % bis 95 %
Die meisten Beschlüsse können von diesem Gesellschafter alleine durchgesetzt werden, es sei denn, sie werden durch die Sperrminorität verhindert. 

Ab 96 % bis 100 %
Wird Eingliederungsbeteiligung oder Squeeze-out-Beteiligung genannt. Diese ist erforderlich, um Minderheitsbeteiligungen von einer dringlichen Beschlussfassung auszuschließen. 

Des Weiteren unterscheidet man zwischen offenen und stillen Teilhabern. Bei einer offenen Teilhabe handelt es sich um eine Beteiligung, die für Dritte anhand des Handelsregisterauszugs sowie dem Jahresabschluss ersichtlich ist. Bei einer stillen Beteiligung hingegen ist die Teilhabe für Dritte nicht ersichtlich.

3. Was sind die Rechte und Pflichten bei einer GmbH-Beteiligung?

Die Rechte eines Gesellschafters werden in Vermögens- und Verwaltungsrechte unterteilt. Zu den Vermögenrechten gehören das Gewinnbezugsrecht sowie das Recht auf einen Liquidationserlös. Zum Verwaltungsrecht gehören unter anderem das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das Stimmrecht und Recht zur Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen.

Die Pflichten eines Gesellschafters sind die Leistung der Einlage, die gesellschaftliche Haftung, die Differenzhaftung, die Nachschusspflicht sowie allgemeine Treuepflichten. 

4. Wie kann die Mitgliedschaft in einer GmbH beendet werden? 

Die Mitgliedschaft in einer GmbH kann aus folgenden Gründen beendet werden: 

- durch den Tod des Gesellschafters
- durch Austritt aus der Gesellschaft
- durch Ausschließung der Gesellschaft durch die anderen Gesellschafter aus wichtigem Grund
- durch Einziehung des GmbH-Anteils
- durch Übertragung des Anteils an andere Gesellschafter oder Dritte 

5. Können GmbH-Anteile übertragen werden?

Ja, Anteile an einer GmbH können übertragen werden. Bei einer Veräußerung ist allerdings ein notariell beurkundeter Vertrag notwendig. GmbH-Anteile können außerdem auch vererbt werden. Dabei gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Gesellschafters auf den Erben über.

Außerdem kann ein Geschäftsanteil im Zuge der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. 

6. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung

Möchte man sich an einer GmbH beteiligen bzw. Anteile an einer kaufen, sollte man vorab einige Dinge bedenken:

Gesellschafter haften mit ihrer Einlage. Im Falle einer Insolvenz geht diese verloren.Die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beglaubigt werden. Geschieht das nicht, ist das Geschäft nichtig. Die Satzung sollte vorab geprüft werden, ob eine Veräußerung an Dritte uneingeschränkt möglich ist oder bestimmte Bedingungen an den Verkauf geknüpft sind.

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