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UG Gründung - Was müssen Sie beachten?

von Darius Mann

Disclaimer: Die folgenden Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zum Gründen einer UG sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt oder Steuerberater wenden.

UG Gründung: Was ist eine UG?

Die Unternehmergesellschaft (kurz UG) ist eine spezielle Form der GmbH und wurde im Jahr 2008 als Reaktion auf die Einführung des Euro als Währung in Deutschland eingeführt. Die UG eignet sich insbesondere für Gründer, die ein geringes Stammkapital zur Verfügung haben, da das Mindeststammkapital bei Gründung lediglich 1 Euro beträgt. Die UG ist jedoch keine "Billig-GmbH", da sie denselben gesetzlichen Anforderungen wie die GmbH unterliegt und dieselben Rechte und Pflichten hat.

Geschäftsidee und Geschäftsplan

Bevor Sie eine UG gründen, sollten Sie sich Gedanken über Ihre Geschäftsidee und einen Geschäftsplan machen. Der Geschäftsplan sollte neben der Beschreibung des Geschäftsmodells auch eine Markt- und Konkurrenzanalyse sowie eine Finanzplanung enthalten.

Name und Sitz der UG

Der Name Ihrer UG muss eindeutig sein und darf keine bestehenden Markenrechte oder Firmennamen verletzen. Sie können den Namen Ihrer UG bereits im Vorfeld beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen lassen. Der Sitz Ihrer UG muss in Deutschland liegen.

Stammkapital und Einlagen

Bei der Gründung einer UG muss ein Stammkapital von mindestens 1 Euro eingezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Einlagen vorzunehmen, um das Eigenkapital der UG zu erhöhen. Dies kann insbesondere bei der Kreditvergabe von Vorteil sein.

Bei der Gründung einer UG ist es in der Regel erforderlich, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen. Das bedeutet, dass der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beglaubigt wird. Eine notarielle Beurkundung ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich die Gründer beispielsweise über die Höhe des Stammkapitals oder die Verantwortlichkeiten im Unternehmen nicht einig sind. Der Notar überprüft den Gesellschaftsvertrag auf seine Rechtmäßigkeit und berät die Gründer gegebenenfalls bei der Formulierung bestimmter Passagen.

Die notarielle Beurkundung hat den Vorteil, dass der Gesellschaftsvertrag damit als verbindlich und rechtssicher gilt. Darüber hinaus können auch weitere Dokumente im Rahmen der Gründung einer UG notariell beurkundet werden, wie beispielsweise die Übertragung von Geschäftsanteilen oder die Bestellung des Geschäftsführers.

Es ist zu beachten, dass eine notarielle Beurkundung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit des Notars und sind gesetzlich geregelt. Es empfiehlt sich daher, vor der Gründung einer UG die verschiedenen Optionen und Kosten abzuwägen und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Geschäftsführer und Gesellschafter

Die UG benötigt mindestens einen Geschäftsführer, der unbeschränkt haftet und somit auch mit seinem Privatvermögen für Schulden der UG aufkommen kann. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und sind somit nicht persönlich haftbar.

Zusammenfassung

Die UG muss beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden. Hierzu sind unter anderem der Gesellschaftsvertrag, der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhält die UG eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Fazit

Die Gründung einer UG erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Eine UG bietet jedoch insbesondere für Gründer mit geringem Kapitalbedarf eine interessante Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld professionell beraten zu lassen, um mögliche Risiken und Stolpersteine zu minimieren.


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