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Steuerfreie Sachzuwendungen - Das sollten Sie wissen.
von Darius Mann
Die Sachzuwendung ist ein wichtiger Bestandteil von vielen Unternehmen, um Mitarbeiter und Geschäftspartner zu belohnen oder zu motivieren. Dabei handelt es sich um Sachleistungen, die dem Mitarbeiter oder Geschäftspartner zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel Gutscheine, Geschenke oder Essensgutscheine.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Sachzuwendungen oder steuerfreie Sachbezüge richtig abrechnen und worauf Sie dabei achten müssen.
Was ist eine Sachzuwendung?
Eine Sachzuwendung ist eine Zuwendung in Form von Sachleistungen an Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die steuerfrei sind, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei kann es sich um unterschiedliche Sachleistungen handeln, wie zum Beispiel Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen, Geschenke oder Essensgutscheine. Es ist jedoch wichtig, dass die Sachzuwendung freiwillig erfolgt und nicht als Teil des Gehalts oder der vertraglich vereinbarten Vergütung gezahlt wird.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Für eine Sachzuwendung gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit sie steuerfrei ist. So darf der Wert der Sachzuwendung pro Jahr und Empfänger nicht höher als 60 Euro sein. Darüber hinaus muss die Sachzuwendung zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden und darf nicht in Geld ausgezahlt werden. Zudem muss die Sachzuwendung auf den Empfänger persönlich zugeschnitten sein und darf nicht durch einen Barlohnanspruch des Empfängers abgegolten werden.
Arten von Sachzuwendungen
Es gibt verschiedene Arten von Sachzuwendungen, die ein Unternehmen an seine Mitarbeiter oder Geschäftspartner geben kann. Eine Möglichkeit sind Gutscheine, die für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können. Hierbei ist jedoch wichtig, dass der Gutschein auf den Namen des Empfängers ausgestellt ist und eine konkrete Leistung beschreibt. Eine weitere Möglichkeit sind Geschenke, die zum Beispiel zu Weihnachten oder zum Geburtstag überreicht werden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Wert des Geschenks pro Jahr und Empfänger nicht höher als 60 Euro sein darf. Eine weitere Möglichkeit sind Essensgutscheine, die zum Beispiel in einem Restaurant eingelöst werden können.
Abrechnung der Sachzuwendung
Um die Sachzuwendung korrekt abrechnen zu können, ist es wichtig, dass sie den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit entspricht. Zudem muss die Sachzuwendung dokumentiert werden, um im Falle einer Betriebsprüfung nachweisen zu können, dass sie steuerfrei ist. Hierbei sollten folgende Angaben dokumentiert werden: der Name des Empfängers, der Wert der Sachzuwendung, das Datum der Zuwendung sowie der Anlass der Zuwendung. Die Dokumentation kann in elektronischer oder schriftlicher Form erfolgen.
Zusammenfassung
Eine Sachzuwendung kann eine gute Möglichkeit sein, um Mitarbeiter und Geschäftspartner zu belohnen oder zu motivieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Sachzuwendung bestimmten Voraussetzungen entsprechen muss, um steuerfrei zusein. Es ist wichtig, dass der Wert der Sachzuwendung pro Jahr und Empfänger nicht höher als 60 Euro ist und die Sachzuwendung zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet wird. Zudem muss die Sachzuwendung auf den Empfänger persönlich zugeschnitten sein und darf nicht durch einen Barlohnanspruch des Empfängers abgegolten werden.
Als Unternehmer sollten Sie darauf achten, dass die Sachzuwendung korrekt dokumentiert wird, um im Falle einer Betriebsprüfung nachweisen zu können, dass sie steuerfrei ist. Es empfiehlt sich, eine elektronische oder schriftliche Dokumentation anzulegen, die den Namen des Empfängers, den Wert der Sachzuwendung, das Datum der Zuwendung sowie den Anlass der Zuwendung enthält.
Es gibt verschiedene Arten von Sachzuwendungen, die ein Unternehmen an seine Mitarbeiter oder Geschäftspartner geben kann. Dazu gehören Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen, Geschenke und Essensgutscheine. Bei der Abrechnung sollten Sie darauf achten, dass der Gutschein auf den Namen des Empfängers ausgestellt ist und eine konkrete Leistung beschreibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Sachzuwendung eine gute Möglichkeit ist, um Mitarbeiter und Geschäftspartner zu belohnen oder zu motivieren. Dabei sollten jedoch die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit beachtet werden und die Sachzuwendung korrekt dokumentiert werden. Wenn Sie als Unternehmer diese Tipps beachten, können Sie sicherstellen, dass die Sachzuwendung steuerfrei ist und somit für beide Seiten eine attraktive Option darstellt.
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