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Kosten UG Gründung - Damit müssen Sie in etwa rechnen.

von Darius Mann

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Bitte konsultieren Sie immer einen qualifizierten Fachmann, bevor Sie rechtliche oder steuerliche Entscheidungen treffen.

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG ist in Deutschland eine beliebte Form der Unternehmensgründung. Eine UG bietet viele Vorteile, wie z.B. eine begrenzte Haftung für die Gesellschafter, eine höhere Kreditwürdigkeit, eine bessere Reputation und eine einfache Übertragung von Geschäftsanteilen. Bei der Gründung einer UG sind jedoch auch bestimmte Kosten zu berücksichtigen. In diesem Artikel werden die Kosten der UG-Gründung näher erläutert.

Notarkosten

Ein Notar ist bei der Gründung einer UG gesetzlich vorgeschrieben und spielt eine wichtige Rolle bei der Durchführung der Gründungsformalitäten. Zu den Aufgaben des Notars gehört es, den Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, den Gesellschaftsvertrag zu beurkunden, die Anmeldung der UG im Handelsregister vorzunehmen und die Gründungsversammlung zu leiten. Die Notarkosten können je nach Höhe des Stammkapitals der UG variieren und betragen in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro.

Gerichtskosten

Für die Eintragung der UG ins Handelsregister müssen Gerichtskosten bezahlt werden. Die Höhe der Kosten hängt vom Stammkapital der UG ab und kann zwischen 100 und 300 Euro liegen. Die Gerichtskosten müssen direkt an das Amtsgericht gezahlt werden.

Beratungskosten

Um die Gründung einer UG erfolgreich durchzuführen, kann es ratsam sein, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Kosten für diese Beratung können je nach Umfang und Dauer der Beratung variieren. Im Durchschnitt können die Kosten zwischen 500 und 2.000 Euro betragen.

Veröffentlichungskosten

Nach der Gründung der UG müssen bestimmte Informationen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dazu gehören beispielsweise die Bekanntmachung der Gründung, die Bestellung der Geschäftsführer und die Höhe des Stammkapitals. Die Veröffentlichungskosten betragen etwa 100 bis 200 Euro und müssen direkt an den Bundesanzeiger gezahlt werden.

Zusammenfassung

Neben den oben genannten Kosten können auch weitere Kosten bei der Gründung einer UG anfallen. Dazu können beispielsweise Kosten für die Erstellung des Businessplans, Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten, Kosten für die Einrichtung des Büros und weitere Ausgaben gehören. Die Höhe dieser Kosten hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab und kann daher variieren.

Die Kosten der Gründung einer UG sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Stammkapital, den Notarkosten, den Gerichtskosten, den Beratungskosten, den Veröffentlichungskosten und eventuell weiteren Kosten. Insgesamt können die Kosten der UG-Gründung zwischen 1.000 und 4.000 Euro betragen. Es ist wichtig, alle Kosten im Voraus zu planen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und eine erfolgreiche Gründung der UG durchzuführen.

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