Der Rechnungsfuchs-Blog

Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeitgeber.

von Darius Mann

Disclaimer: Die folgenden Informationen sind allgemein und sollten nicht als Ersatz für professionelle Rechtsberatung betrachtet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Entgeltfortzahlungsgesetz oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeitgeber: Was ist das?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt in Deutschland die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Zeit weiterhin ihr Gehalt zu zahlen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des Entgeltfortzahlungsgesetzes für Arbeitgeber erläutert.

Dauer der Entgeltfortzahlung

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern im Krankheitsfall für eine bestimmte Zeit das Entgelt weiterzahlen. Diese Dauer variiert je nach Beschäftigungsdauer:

  • Bis zu sechs Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als vier Wochen
  • Bis zu sechs Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens vier Wochen, aber weniger als einem Jahr
  • Bis zu zwölf Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr
  • Bis zu 78 Wochen bei längerer Beschäftigungsdauer oder schwerer Erkrankung

Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung

Damit Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, müssen sie dem Arbeitgeber die Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen. Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.

Höhe der Entgeltfortzahlung

Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in dieser Zeit das Gehalt in der gleichen Höhe weiterzahlen muss wie vor der Arbeitsunfähigkeit.

Dabei sind auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, sofern sie regelmäßig gezahlt werden. Liegen diese Zahlungen jedoch nur in unregelmäßigen Abständen vor, kann die Höhe der Entgeltfortzahlung entsprechend niedriger ausfallen.

Zu beachten ist außerdem, dass einzelne Tarifverträge abweichende Regelungen zur Höhe der Entgeltfortzahlung vorsehen können. In diesem Fall sind die entsprechenden tarifvertraglichen Bestimmungen maßgeblich.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich festgelegt ist und Arbeitgeber diese nicht willkürlich festlegen können. Eine Nichtzahlung oder Kürzung der Entgeltfortzahlung kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Erstattung der Entgeltfortzahlung

Arbeitgeber haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die Kosten der Entgeltfortzahlung von der zuständigen Krankenkasse erstatten zu lassen.

Ein Erstattungsanspruch besteht beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, bei denen die Arbeitsunfähigkeit auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist. Hier übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten der Entgeltfortzahlung.

Auch in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund einer Schwangerschaft oder einer schweren Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, kann der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse geltend machen.

Zu beachten ist jedoch, dass die Erstattung der Entgeltfortzahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und diese von der zuständigen Krankenkasse geprüft werden. Arbeitgeber sollten daher im Zweifelsfall Rücksprache mit der Krankenkasse halten und sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und Fristen informieren.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die Erstattung der Entgeltfortzahlung nicht immer die gesamten Kosten abdeckt. In einigen Fällen kann eine Zuzahlung des Arbeitgebers erforderlich sein.

Kündigung während der Entgeltfortzahlung & Zusammenfassung

Während der Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht kündigen darf, solange dieser krankgeschrieben ist und Entgeltfortzahlung erhält. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund.

Fazit

Als Arbeitgeber ist es wichtig, das Entgeltfortzahlungsgesetz zu beachten und die gesetzlichen Anforderungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die Dauer und Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung, die Höhe der Zahlungen, die Erstattungsmöglichkeiten



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