Der Rechnungsfuchs-Blog

Entgeltersatzleistungen für Arbeitgeber.

von Darius Mann

Disclaimer: Die folgenden Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen Anwalt oder eine Anwältin.

Entgeltersatzleistungen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Entgeltersatzleistung zu zahlen. Die Entgeltersatzleistung soll sicherstellen, dass die Betroffenen trotz Krankheit weiterhin ein Einkommen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Arbeitgeber bei der Entgeltersatzleistung achten sollten.

Welche Entgeltersatzleistungen gibt es?

Es gibt verschiedene Entgeltersatzleistungen, die für Arbeitgeber relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine bestimmte Zeit den Lohn fortzahlen. Wie lange die Lohnfortzahlung dauert, hängt vom Arbeitsvertrag und von gesetzlichen Bestimmungen ab.

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese wird für maximal sechs Wochen vom Arbeitgeber gezahlt.

  • Krankengeld: Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Dies wird von der Krankenkasse gezahlt.

  • Mutterschaftsgeld: Wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist und ihr Beschäftigungsverhältnis ruht, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies wird von der Krankenkasse gezahlt.

  • Verletztengeld: Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, haben sie Anspruch auf Verletztengeld. Dies wird von der Unfallversicherung gezahlt.

Welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber haben Sie verschiedene Pflichten im Zusammenhang mit Entgeltersatzleistungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Informationspflicht: Sie müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Rechte aufklären und sie über die Modalitäten der Entgeltersatzleistung informieren.

  • Lohnfortzahlung: Sie müssen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten, wenn dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.

  • Erstattungsanspruch: Wenn Sie als Arbeitgeber Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt haben, haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse oder Unfallversicherung.

  • Zusammenarbeit: Sie müssen mit der Krankenkasse oder Unfallversicherung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Entgeltersatzleistungen korrekt und rechtzeitig gezahlt werden.

Wann müssen Sie Entgeltersatzleistungen zahlen?

Entgeltersatzleistungen müssen in der Regel gezahlt werden, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist. Die genauen Voraussetzungen für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen können je nach Art der Leistung und den Umständen unterschiedlich sein. In der Regel müssen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz für maximal sechs Wochen geleistet werden. Für den Zeitraum danach haben die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Bei Schwangerschaft und Entbindung haben die Mitarbeiterinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das in der Regel für 14 Wochen gezahlt wird. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verletztengeld von der Unfallversicherung.

Wie können Sie sich als Arbeitgeber absichern?

Um sich als Arbeitgeber abzusichern, können Sie beispielsweise eine Versicherung abschließen, die die Kosten für Entgeltersatzleistungen im Krankheitsfall abdeckt. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Regelung im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, die eine Karenzzeit vorsieht, in der keine Lohnfortzahlung geleistet wird. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Sie regelmäßig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen und gegebenenfalls Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ansprechen.

Zusammenfassung

Fazit: Entgeltersatzleistungen sind eine wichtige Pflicht des Arbeitgebers

Entgeltersatzleistungen sind eine wichtige Pflicht des Arbeitgebers, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle von Krankheit oder anderen Ausfallgründen weiterhin ein Einkommen haben. Als Arbeitgeber sollten Sie sich über die verschiedenen Entgeltersatzleistungen und Ihre Pflichten im Zusammenhang damit informieren. Indem Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung informieren und sorgfältig mit den Ansprüchen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehen, können Sie dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden.


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