Der Rechnungsfuchs-Blog
Angebot richtig erstellen.
von Darius Mann
Wie schreibe ich richtig ein Angebot?
"Wie schreibe ich richtig ein Angebot?" ist eine der häufigsten Fragen, die man sich stellt, wenn frisch selbständig ist. Denn worauf es in der Praxis der Selbständigkeit ankommt, wird einem nicht in der Schule beigebracht. Also, ergreifen Sie selbst die Initiative und bilden Sie sich selbst aus.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie rechtssicher und formal richtig ein Angebot als Einzelunternehmer oder GmbH ausstellen können. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie es unternehmerisch geschickt machen können.
Pflichtangaben bei einem Angebot
Ein Angebot ist ein formales Schriftstück über das Vorhaben dr Erbringung einer Leistung zu bestimmten gegenüber Ihrem Kunden. Desweiteren legen Sie damit das Lieferdatum der Leistung und weitere Modalitäten fest. Diese Angaben müssen sich auf Ihrem Angebot befinden:
1. Angebotssaussteller ( Rechtsform, Anschrift, Geschäftsführer/Inhaber )
2. Angebotssempfänger ( Rechtsform, Anschrift, ggf. Kontaktperson )
3. Angebotssnummer ( forlaufende, einmalig vergebene Angebotsnummer )
4. Leistung ( Was kriegt Ihr Kunde? )
5. Umsatzsteuer ( Höhe und ggf. Kleinunternehmer-Regelung )
6. Preis ( Netto und Brutto, für Kleinunternehmer Brutto=Netto )
7. Angebotsdatum ( Wann wird diese Rechnung gestellt? )
8. Gültigkeitsdatum ( Wie lange kann man auf das Angebot eingehen? )
9. Lieferzeit und Zahlungsbedingungen ( Wann wird geliefert? Wie wird gezahlt? )
Allgemeine Angaben bei einem Angebot
Zu Ihren allgemeinen Angaben bei Ihrem Angebot zählen Ihre Rechtsform, inklusive der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens ( bspw. Geschäftsführer GmbH oder Inhaber Einzelunternehmen ). Desweiteren ist die Anschrift des Empfängers und des Ausstellers Pflicht.
Daneben müssen Sie bei einer GmbH, UG oder e.K. die Handesregisternummer und Ort des Handelsregisters angeben. Der Grundgedanke ist Transparenz.
Variable Angaben bei einem Angebot
Zu den variablen Pflichtangaben eines Angebots gehört das Angebots- und das Gültigkeitsdatum (bzw. Gültigkeitszeitraum). Das Angebotsdatum ist das Datum der Ausstellung Ihres Angebots. Das Gülttigkeitsdatum oder Zeitraum ist die Zeit, in der das Angebot gültig ist. In diesem Zeitraum kann Ihr Kunde auf das Angebot eingehen.
Ist die Annahmefrist abgelaufen, dann müssen Sie ein neues Angebot ausstellen.
Desweiteren ist eine fortlaufende, nachvollziehbare Angebotsnummer ein Muss. Sie sind in der Gestaltung. Die Form muss aber nachvollziehbar sein. Eine mögliche Form könnte sein: XXX-YY , 2022-01. Dabei ist die erste Zahl einfach das Jahr und die weitere Zahl, die Nummer des Angebots aus diesem Jahr. Die Angebotsnummer muss stimmig sein. Es dürfen natürlich keine Lücken vorkommen.
Desweiteren müssen Sie klar quantifiziert und nachvollziehbar ausgepreist Ihre Leistung angeben. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie den Umsatzsteuersatz anführen. Das sind 0%, 7% oder 19%. Daneben müssen Sie auf Ihren Preis die Umsatzsteuer aufrechnen. ( Der Rechnungsfuchs Angebotsgenerator macht dies automatisch für Sie ). Gegebenenfalls müssen Sie den Gebrauch der Kleinunternehmerregelung angeben.
Lieferbedingunen und Zahlungsart Ihres Angebots
Und schließlich müssen Sie klar quantifiziert Ihre Leistung angeben. Welche Leistung kriegt Ihr Kunde? Vergessen Sie nicht die Annahmefrist. Quantifizieren Sie Ihre Lieferbedingungen. Mit einer Freizeichnungsklausel können Sie sich eine strategische Hintertür auflassen. Mögliche Freizeichnungsklauseln wären:
- unverbindlich: das komplette Angebot kann geändert/revidiert werden
- Preise freibleibend: die angegebenen Preise können variieren
- solange der Vorrat reicht: die angegebene Menge ist unverbindlich
Denken Sie daran, dass Ihr Angebot ein Vorbote für den Vertragsschluss über das anzubahnende Geschäft ist. Dementsprechend sollten alle Konditionen und Modalitäten möglichst genau geregelt werden.
Praxis-Tipp: Geben Sie bei kleineren Leistungen einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen an. Und lassen Sie bei komplexen Leistungen Ihrem Kunden ruhig einige Wochen Bedenkzeit.
Das war es auch schon. Das sind die Pflichtangaben eines Angebots. Nutzen Sie am Besten den Rechnungsfuchs Angebotsgenerator für eine professionelle und rechtssichere Angebotsstellung. Und sparen Sie Zeit mit Ihrem Papierkram.