Rechnungsfuchs-
Buchhaltungslexikon:

Buchstabe P

Definition - Personengesellschaft:

Rechnungsfuchs-Buchhaltung-Definitionen

Darius Mann, Wirtschaftsinformatiker

1. Was ist eine Personengesellschaft?

Bei der Personengesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines unternehmerischen Zwecks. Dieser Unternehmenstyp ist quasi das Gegenstück zur Kapitalgesellschaft.

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Frage nach der passenden Rechtsform eine große Rolle und will gut überlegt sein. Der wesentliche Unterschied zur Kapitalgesellschaft besteht darin, dass die Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt haften.

2. Besonderheiten der Personengesellschaft 

Die Personengesellschaft unterscheidet sich aber noch in weiteren Punkten von der Kapitalgesellschaft. Im Folgenden werden die Besonderheiten einer Personengesellschaft näher erläutert. 

Die Gründung
Wer eine Personengesellschaft gründen möchte, benötigt mindestens eine weitere Person dazu. Das kann eine natürliche oder aber auch eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH sein, die als Gesellschafter der Personengesellschaft eingesetzt wird. 

Die Grundlage zur Gründung einer Personengesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Dieser kann im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft formfrei abgewickelt werden. Eine Kapitaleinlage ist zwar gängig, jedoch ist sie nicht zwingend vorgeschrieben. 

Personengesellschaften, die zugleich eine Personenhandelsgesellschaft darstellen, sind dazu verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen und Gewerbesteuer abzuführen, da sie laut Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann anzusehen sind. 

Die rechtliche Stellung
Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften stellen Personengesellschaften keine juristische Person dar und besitzen demnach auch keine rechtliche Selbstständigkeit. Das bedeutet, dass Gesellschafter unter eigenem Namen handeln und Verträge abschließen. 

Die Haftung
Ein weiterer Unterschied zur Kapitalgesellschaft besteht darin, dass die Gesellschafter gleichermaßen uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Ausgenommen davon ist der Kommanditist der Kommanditgesellschaft. Denn dieser haftet nur in Höhe der Kapitaleinlage. 

Die Geschäftsführung
Bei einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter die Geschäftsführung selbst. Alle Gesellschafter sind dazu befugt, im Außenverhältnis Geschäfte abzuschließen. Im Innenverhältnis können allerdings auch andere Absprachen vorliegen.

Die Buchführung
Alle Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung. Personengesellschaften, die das nicht sind, wie zum Beispiel die GbR, müssen jedoch nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. 

Die Gewinn- bzw. die Verlustverteilung
Die Verteilung der Gewinne sowie der Verluste erfolgt meist anteilig und/oder pro Gesellschafter. 

Die Besteuerung
Eine Personengesellschaft muss zum einen die Umsatzsteuer abführen und zum anderen die Gewerbesteuer. Die Gesellschafter müssen zusätzlich ihre Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung versteuern. 

3. Arten der Personengesellschaft 

Zu den Personengesellschaften zählen:

GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eignet sich besonders für Freiberufler. Zum Beispiel Gemeinschaftspraxen wählen oft diese Rechtsform. Sie stellt die simpelste Form der Personengesellschaft dar. 

OHG sowie GmbH & Co. OHG
Beide Rechtsformen müssen im Handelsregister eingetragen werden. 

KG sowie GmbH & Co. KG
Auch hier gilt die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. 

PartG
Neben der GbR ist es Freiberuflern auch möglich, sich zu einer Partnergesellschaft zusammenzuschließen. Diese Rechtsform muss im Partnerschaftsregister eingetragen werden. 

Stille Gesellschaft 
Für die stille Gesellschaft besteht keine Eintragungspflicht ins Handelsregister, da sie nur im Innenverhältnis besteht. 

4. Bedeutung für die tägliche Praxis und Zusammenfassung 

Genau wie bei der Kapitalgesellschaft gibt es auch bei der Personengesellschaft einige Vor- und Nachteile. Für die Personengesellschaft spricht, dass die Gründung relativ unkompliziert ist und keine Mindesteinlage benötigt wird.

Zu den Nachteilen gehört, dass Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften und dass Geschäftsanteile nicht ohne Weiteres übertragbar sind. Außerdem können Gehälter nicht als Aufwendungen abgesetzt werden.

In der Praxis startet man als Selbständiger mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR mit einem oder mehreren Geschäftspartnern und gründet anschließend eine Kapitalgesellschaft. Die bürokratische, kurzfristige Hürde ist bei einer Personengesellschaft am Niedrigsten. Langfristig ist jedoch eine Kapitalgesellschaft aus steuerlichen und haftungstechnischen Gründen tendenziell besser.

rechnungsfuchs
Success message!
Warning message!
Error message!